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Statement der GEMA für den ZHH/AMF

Düsseldorf, den 25.03.2021 Statement der GEMA für den ZHH/AMF: Verlängerte Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen


Verlängerte Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen

Die GEMA hält die freiwillige Hilfe, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben, zunächst aufgrund der am 23. März von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht.

Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen im internen Mitgliederbereich auf der Seite "Rahmenabkommen/Rahmenvertragspartner"

 

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