Verlängerte Kulanzregelung für behördlich angeordnete Betriebsschließungen
Die GEMA hält die freiwillige Hilfe, die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben, zunächst aufgrund der am 23. März von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht.
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