AKW - Arbeitskreis Werkzeuge

Die Produktionsverbindungshändler mit den Schwerpunkten Elektrowerkzeuge, Handwerkzeuge, stationäre Werkzeugmaschinen, Arbeitsschutz, Betriebseinrichtung sowie Verbindungs- und Befestigungstechnik sind im Arbeitskreis Werkzeuge (AKW) organisiert.

Der AKW wurde 1965 gegründet und hat ca. 180 Mitglieder. Neben der Lobbyarbeit und Interessenvertretung gegenüber der Industrie, den Endverwendern und der Politik bietet der AKW eine Vielzahl von weiteren Dienstleistungen an, wie z.B. Rundtischgespräche, Messetreffen, Teilnahme an Messen, juristische Beratung, Bezugsquellennachweis, viele Leitfäden und Verträge, Rahmenabkommen und vieles mehr.

Seit über 20 Jahren wird darüber hinaus die Wahl zum Partner des PVH durchgeführt, in der die Branche zur Bewertung der Industriepartner aus zwischenzeitlich acht Produktbereichen eingeladen wird.

Die Mitglieder müssen über die branchenüblichen Einrichtungen - wie Lager-, Ausstellungs- und Verkaufsräume sowie - sortimentsbezogen - über qualifiziertes Personal sowohl im Innen- als auch im Außendienst verfügen.

Leistungen für Mitglieder

  • Interessenvertretung gegenüber Industrie, Politik und Verbrauchern
  • Rat in allen Fragen der unternehmerischen Praxis (juristisch, strategisch, betriebswirtschaftlich)
  • Regionale Rundtischgespräche für einen Informationsaustausch zwischen Mitgliedern und Verband sowie für den Kontakt der Unternehmen in der Region
  • Formulare und Vertragsmuster zur Unterstützung der betrieblichen Arbeit
  • Merkblätter
  • Kostenloses E-Learning-Tool hartwarenwissen.de
  • Rahmenabkommen 
  • Bezugsquellendienst
  • Konjunkturumfragen
  • Branchenspezifische Informationen über regelmäßige Rundschreiben

Aktivitäten

  • Patnerwahlen
  • Eisen-Award
  • Tag des Auszubildenden
  • Messebeteiligungen
  • Industriegespräche

Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Elektrowerkzeuge

Zum 01. Januar 2017 haben sich die Gefahrguttransportvorschriften Straße (ADR) geändert, die für den Transport von Lithiumbatterien einige wichtige Änderungen bringen. Bis zum 30.06.2017 gilt eine allgemeine 6-monatige Übergangsfrist (beim Gefahrgutzettel Nr. 9 sind es 2 Jahre Übergangsfrist), bis zu der die aktuellen Vorschriften des ADR 2015 uneingeschränkt weiter verwendet werden dürfen.

Zu den wesentlichen Änderungen in diesem Bereich zählen:

  • Ein neuer Gefahrzettel Nr. 9A für Lithiumbatterien wird eingeführt, hier gibt eine zweijährige Übergangsfrist
  • Ein Kennzeichen für „kleine“ Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 188 wird erstmals eingeführt, es gibt eine zweijährige Übergangsfrist
  • Die schriftlichen Weisungen werden modifiziert, der neue Gefahrzettel Nr. 9A wird hinzugefügt
  • Die Regelungen für den Transport von Lithiumbatterien ohne UN 38.3-Test (Prototypen und Kleinserien) wurden überarbeitet (Sondervorschrift 310)

Weitergehende Informationen, Merkblätter und Angaben zum diesbezüglichen Abkommen mit dem Lithium-Batterie-Service finden Sie im geschützen Mitgliederbereich.

Ansprechpartner
RA Thomas Dammann

RA Thomas Dammann

Hauptgeschäftsführer des ZHH, Geschäftsführer des ZHH Bildungswerkes und der ZHH Dienstleistung | Mitarbeiter

+49 211 47050-19
 Gabriele Schemeit

Gabriele Schemeit

Assistenz und Sekretariat der Geschäftsführung des ZHH | Mitarbeiter

+49 211 47050-19
Der Sprecherkreis des AKW
  • Dr. Paul Kellerwessel, August Hülden GmbH & Co. KG, Köln (Region West) - Vorsitzender
  • Christian Mergenthaler, Eisen-Bärle GmbH & Co. KG, Bruchsal (Region Süd);
  • Marco Roloff, Werkzeuge Roloff GmbH, Stendal (Region Ost);
  • Kai-Uwe Meyer, Lerbs AG, Stuhr (Region Nord)
Dr. Paul Kellerwessel

Dr. Paul Kellerwessel

Präsident, Vertreter AKW / multitec | Präsidium

+49 221 47608-49