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Neue Arbeitsschutzverordnung bis 30.06.2021 mit Corona-Testpflicht für Präsenzbeschäftigte

Düsseldorf, den 13.04.2021
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wird verlängert und ergänzt.



Neue Arbeitsschutzverordnung bis 30.06.2021 mit Corona-Testpflicht für Präsenzbeschäftigte

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat am 13.04.2021 dem Bundeskabinett dargelegt, wie er die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) verlängern und ergänzen wird.
Die Änderungen erfolgen per Verordnung und treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich Mitte kommender Woche in Kraft.

Lesen Sie bitte weiter im internen Mitgliederbereich auf den Seiten "Corona-Pandemie"

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