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Kurzfristige Beschäftigung: Erneute Anhebung der Zeitgrenzen

Düsseldorf, den 08.04.2021
Aufgrund der Coronakrise sollen 2021 die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen erneut angehoben werden.



Kurzfristige Beschäftigung: Erneute Anhebung der Zeitgrenzen


Wie bereits 2020 sollen die Zeitgrenzen für eine kurzfristige Beschäftigung angehoben werden. Das wurde am 31. März 2021 im Bundeskabinett beschlossen. Zudem sollen Arbeitgeber künftig bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung eine automatisierte Rückmeldung über Vorversicherungszeiten der Beschäftigten erhalten.

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