Gründonnerstag und Karsamstag nun doch keine "Ruhetage"
Um die dritte Welle der Pandemie zu durchbrechen, sollte das öffentliche und private Leben vom 1. bis einschließlich 5. April 2021 weitgehend runtergefahren werden. Gründonnerstag und Karsamstag sollten einmalig als Feiertage bzw. als Ruhetage gelten.
Kanzlerin Merkel hat nun nach massiver Kritik entschieden, den Bund-Länder-Bescheid zur sogenannten Osterruhe zu stoppen.
Dies bedeutet für Ihren Betrieb: Gründonnerstag und Karsamstag bleiben normale Werktage, sprich, Sie können Ihren Betrieb im Rahmen der örtlich und länderspezifisch derzeit geltenden Bedingungen betreiben / öffnen.
Soweit die derzeitig vorliegenden Informationen. Wir halten Sie hier oder im internen Mitgliederbereich auf der Seite "Corona-Krise" auf dem Laufenden.