Presseinformation
Düsseldorf, 15.04.2021
Der Zentralverband Hartwarenhandel e.V. (ZHH) dringt gegenüber den Bundesländern, der Bundesregierung und den Fraktionen darauf, imaktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren des Deutschen Bundestages vom 13.04.2021 zur Änderung desInfektionsschutzgesetzes (sog. „Bundes Notbremse“) die Regelungen für den Handel anzupassen. Hier müsse nicht nur der Großhandel als wichtige Schnittstelle für das Handwerk und gewerbliche Kunden bei den Ausnahmebereichen (weiterhin) mit aufgeführt werden, sondern auch weitere Verschärfungen für den Hartwareneinzelhandel gegenüber den gefassten Bund-Länder-Beschlüssen zwingend unterbleiben.