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Schonfristen für Kassen laufen aus

Die letzten Schonfristen für Kassen ohne „technische Sicherheitseinrichtung“ (TSE) laufen Ende 2022 aus

Wer nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 eine Registrierkasse angeschafft hat, die wegen ihrer Bauart nicht nachgerüstet werden kann, hat bis zum 31. Dezember 2022 Zeit, das Kassensystem zu modernisieren. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für PC-Kassensysteme.

Hinweis: Offene Ladenkassen und elektronische Kassen dürfen nicht nebeneinander betrieben werden. Ausnahme: Wenn sie räumlich getrennt zum Einsatz kommen (bspw. Verkauf im Geschäft / Verkauf auf dem „Markt“) sind beide Systeme in einem Betrieb möglich. Nicht aufrüstbare Altkassen dürfen als eigenständige Kasse ("Stand-alone") bis Ende 2022 neben elektronischen Kassen betrieben werden. Die Einbindung der „Stand-alone“ Kasse in ein Verbundsystem ist nicht zulässig.

Bild: Pixabay

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