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Notwendige Anpassung des Impressums bitte prüfen!

Seit dem 21.7.2025 muss der Hinweis auf die entfallene OS-Plattform der EU zur Streitbeilegung von den Internetseiten entfernt werden!

 

Hierauf hatten wir Sie auch in der ZI 05-2025 bereits informiert. Wenn Sie einen Onlineshop im B2C-Bereich betreiben sollten Sie prüfen, ob eine Anpassung des Impressums und ggf. der AGBs notwendig ist und dies ggf. umgehend erledigen. 

Denn die OS-Plattform (europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung)  hat die EU zum 20.07.2025 eingestellt worden. Die Plattform war mit dem Ziel der Streitschlichtung zwischen Verbrauchern und Händlern bei Online-Rechtsgeschäften eingeführt worden. Seit 2016 mussten Online-Unternehmer und Online-Marktplätze zwingend auf sie hinweisen.

Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wurde sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228.

Was muss wann getan werden?

Ab dem 20.07.2025 entfällt die Informationspflicht für Online-Händler. Ab diesem Zeitpunkt muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden. Dies betrifft in erster Linie das Impressum, die AGB, die E-Mail-Signatur und sonstige Angaben. Entfernt werden müssen auch entsprechende Hinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay, Etsy usw.
Sofern in der Vergangenheit eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung hinsichtlich der Informationspflichten nach der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) zur OS-Plattform abgegeben wurde, muss diese vor Entfernen der Informationen mit Wirkung zum 20.07.2025 gekündigt werden. Andernfalls würde der Vertrag fortbestehen.

Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bleiben weiterhin bestehen.

Damit könnte die neue Klausel ab 21. Juli 2025 wie folgt aussehen:

Beschwerden/Streitschlichtung

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungssverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Mögliche Alternative, wenn man etwas mehr machen möchte:

Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. , Straßburgerstr. 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de. 

Wir erklären allerdings, zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren weder bereit noch verpflichtet zu sein.

... sowie der Satz...

Trotzdem sind wir bemüht, bei Meinungsverschiedenheiten mit unseren Kunden eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten Sie daher mit einem unserer Angebote nicht zufrieden sein, können Sie uns gerne unter (service@musterfirma.de) kontaktieren.

 

Neben diesen Vorschlägen können Sie natürlich auch andere Formulierungen nutzen.  Bei Fragen als Mitglied, wenden Sie sich gerne an uns.

 

 

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