Bundestag beschließt bundeseinheitliche Corona-Notbremse - was sich nun ändert
Die Verpflichtung der Unternehmen wird auf mindestens zwei Testangebote pro Woche erweitert. Die Art der Tests ist egal - es können PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests sein.
Bisher geltenden Maßnahmen bleiben weiter bestehen. Auch die Regelung zum Homeoffice gilt weiter.