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Corona-Arbeitsschutzverordnung erweitert

Düsseldorf, den 21.04.2021
Das Kabinett hat die Corona-Arbeitsschutzordnung noch einmal erweitert. Die vorangegangene Änderung war erst am 20. April in Kraft getreten. Bisher geltende Maßnahmen bestehen weiter




Bundestag beschließt bundeseinheitliche Corona-Notbremse - was sich nun ändert


Die Verpflichtung der Unternehmen wird auf mindestens zwei Testangebote pro Woche erweitert. Die Art der Tests ist egal - es können PCR-Tests, Antigen-Schnelltests oder Selbsttests sein.

Bisher geltenden Maßnahmen bleiben weiter bestehen. Auch die Regelung zum Homeoffice gilt weiter.

Notbremse, Ausgangssperre: Lesen Sie bitte weiter im internen Mitgliederbereich auf den Seiten "Corona-Pandemie"

 

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